Die Firma Paff InfoTec in der Rechtsform der Einzelunternehmung mit Inhaber Stefan Rolf Paff in Essen bzw. ggf. der jeweilige Rechtsnachfolger ist nachfolgend kurz als Auftragnehmer bezeichnet, Auftraggeber ist der Hosting/Domain-Kunde.
Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Von
diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der
Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die
Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte
der Parteien.
Auf eine bestimmte Zeit abgeschlossene und verlängerte
sowie unbefristete Verträge werden jeweils mit Ablauf der Vertragsfrist
bei Verlängerung eines befristeten Vertrages oder mit Ablauf eines
Rechnungsstellungszeitraums bei unbefristeten Verträgen auf die zu diesem
Zeitpunkt gültigen, im Internet unter der Adresse
http://www.paff-infotec.de/deu/hostingagb.htm aktuellen
Geschäftsbedingungen umgestellt. Diese gelten mit Inanspruchnahmme von
Leistungen oder Begleichen der Rechnung als anerkannt (siehe
Kundenpflichten).
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains
("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist
nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von
Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und
Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und
der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit
Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die
entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages
sind, gelten die DENIC-Domainbedingungen, sowie die
DENIC-Domainrichtlinien.
Der Auftragnehmer kann seine Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen
(Vertragsübernahme). Dem Auftraggeber steht für den Fall der
Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu
kündigen
Der Auftragnehmer registriert die vermittelte(n) Domain(s)
im Auftrag des Auftraggebers online und kann sich selbst als Admin-C
(Eigentümer) der Domain eintragen, bis die Erstkonnektierung erfolgt ist
und die fälligen Rechnungsbeträge aus dem Webhosting-Vertrag durch
den Auftraggeber beglichen worden sind. In einzelnen Fällen kann der
Auftragnehmer von dieser Regel zu Gunsten des Auftraggebers abweichen, indem er
1) die Erstkonnektierung vornimmt und/oder
2) den Admin-C vor
Begleichung der Rechnung an den Auftraggeber oder von ihm benannte Personen
überträgt.
Wiederverkäufer sind verpflichtet diese
Vertragsbindung an den Endkunden weiterzugeben. Providerwechsel-Anträge
(KK, Konnektivitätskoordination) ohne Zustimmung des Endkunden
bedürfen mindestens der Zustimmung des Auftragnehmers, des Auftraggebers
und des Admin C in brieflicher Schriftform oder per Fax.
Von
Wiederverkäufern ist der Domaininhaber stets von allen in Zusammenhang mit
seiner Domain stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche
Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei
KK-Anträgen zu berücksichtigen, da beim Providerwechsel wesentliche
Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischem Support,
Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog.
Massen- oder Sammel-KKs sind wegen der erhöhten Fehlergefahr und
mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
Zur
Domain-Registrierung muß der Auftraggeber ggf. ein RIPE-Handle
beantragen, falls er noch kein solches besitzt. Diese Arbeit kann ihm vom
Auftragnehmer abgenommen werden. Die Veröffentlichung der Daten der
Nutzungsberechtigten bei RIPE ist zwingend vorgeschrieben.
KK
-Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können
durch Late Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein KK
Antrag muss also nur einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK
Antrages ist sinnlos, verursacht Kosten und muss weiterberechnet
werden.
Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK
-Anträgen, Schließungsantägen, Reklamationen etc. auf den
Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen,
dass mit Zustimmungen per Fax u. per e-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw.
unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus einem der nachstehenden Gründe einen Account zu sperren oder eine Domain sofort zu schließen, zu Dekonnektieren und/oder einem KK stattzugeben, wenn
Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei Mal nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht sowie ersatzweise das Recht, sämtliche ausstehenden Forderungen an den Auftraggeber, unabhängig von deren regulärer Fälligkeit, fällig zu stellen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Domains zu schliessen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens in wichtigem Betreff nicht auffindbar ist
Wenn ein Auftraggeber mehrere Accounts u. Domains beauftragt hat, so müssen diese bei Fehlern oder Unzufriedenheit jeweils einzeln schriftlich u. nachweislich binnen einer Woche per Einschreiben/Rückschein reklamiert werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung des Jahresbeitrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum Eingang der Zahlung zurückzustellen. Eine Reklamationsbearbeitung im Einzelfall ist als Teil des Auftrages zu verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind einzelne Reklamationen keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen unbezahlt zu lassen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht bezahlten Accounts inklusive Domains zu löschen, wodurch der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers erhalten bleibt.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server
von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht
zu erreichen ist. Der Auftragnehmer kann den Zugang zu den Leistungen
beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter
Daten dies erfordern.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein
Datentransfervolumen von 500 Megabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das
genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem
Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download,
Upload, Webseiten). Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für
sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen
von 50 Megabyte enthalten.
Sollte der Trafficbedarf den das vereinbarte Transfervolumen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um mehr als 30% übersteigen, so tritt automatisch eine Umstellung des Vertrages auf das gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Hosting-Preisliste nächstgrößere Transfervolumen in Kraft, entweder in Form von monatlich berechneten, und im gleichen Turnus wie die normalen Gebühren zu entrichtenden Zusatzgebühren, oder in Form des Übergangs in ein aufpreispflichtiges, höherwertiges Hostingangebot. Die Entscheidung darüber trifft der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, nach Kentnissnahme von dessen Einschätzung der Gründe für die Überschreitung des vereinbarten Volumens.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Auftragnehmer
im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation
zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Auftragnehmer hat
auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Er übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains
überhaupt zugeteilt oder verlängert werden und/oder zugeteilte
Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der
Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte
Dritter verletzt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer
einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt
der Auftraggeber den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er
verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich über die Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen des Auftragnehmers
über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und dem
Auftragnehmer das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den
Auftraggeber einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des
Auftraggebers nicht unbillig beeinträchtigt.
Der Auftragnehmer ist
berechtigt, die Domain des Auftraggebers nach Beendigung des Vertrages
freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des
Auftraggebers aus der Registrierung.
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer
Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit
geschlossen oder wurde mit dem Auftraggeber eine Mindestvertragslaufzeit
vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit
oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer
Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Der Auftragnehmer ist bei
Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu
zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich
um eine bestimmte Zeit verlängert hat. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes
Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen
mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Werden von Dritten gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche
wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist
der Auftragnehmer berechtigt, die Domain des Auftraggebers unverzüglich in
die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des
Auftraggebers zu sperren.
Unberührt bleibt das Recht beider
Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund
liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber
* mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug
gerät,
* schuldhaft gegen eine der in diesem Vertrag geregelten
Pflichten verstößt,
* trotz Abmahnung innerhalb angemessener
Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den u.a. Anforderungen
genügen oder
* schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die
Vergaberichtlinien verstößt.
Jede Kündigung bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt
gilt.
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf die Formerfordernis.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer nach den Bestimmungen der
jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer
Sub-Level Domain des Auftraggebers nicht aufrecht erhalten kann, ist der
Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber über diese
Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu
kündigen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aktivierung einer
Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte
vorzunehmen.
Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur
mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
Der Auftragnehmer ist bei Schließung einer Domain
berechtigt, diese auf eigene Kosten zu übernehmen
Schwerwiegende
Fehler, die durch technischen oder administrativen Mangel oder Versäumnis
des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer entstehen, sind vom Auftraggeber
innerhalb von zwei Tagen nach Kenntnisserhalt per
Einschreiben/Rückschreiben anzuzeigen. Ansonsten erlischt jede Haftung des
Auftragnehmers. Die endgültige Verjährung entsteht drei Monate nach
Entstehen eines reklamationsbedürftigen Vorgangs.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren, Systeme und Standards zu verwenden, als die dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten, sofern dem Auftraggeber keine realen Nachteile daraus entstehen. Der Vertrag kann vom Auftragnehmer an Dritte weitergegeben werden, sofern dem Auftraggeber daraus kein Nachteil entsteht. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. Sollten Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft.
Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer alternativ zur Schließung der Domain auch berechtigt, eine Rückgabe zum DENIC per "hold" zu veranlassen. Die angemessene Frist für Close und Hold ist sieben Tage nach Androhung der Leistungsverweigerung. Die Verweigerung der Leistung durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
Bei Erhöhung der Einkaufspreise für Domain -, Webspace- oder Technik ist der Auftragnehmer einmal pro Jahr zur Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen und Mahnungen per E- Mail oder Telefax zu übermitteln.
Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch bereitgestellte Robotsysteme erfolgen, stets ein schriftlicher Auftrag des Admin C (Auftraggebers) vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf Anforderung ein, bei Identifikations-Problemen z. B. bei KK-Anträgen (Providerwechsel) kann der Auftragnehmer auf der Vorlage von Originalen bestehen.
Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach die Umstellung zu realisieren. Sollte wegen Ablehnung durch den anderen Provider die Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten Zahlungen zu leisten. Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, die zur Ummeldung geforderte Erklärung bei den betroffenen DENIC-Mitgliedern und im Falle des Scheitern der Ummeldung der DENIC vorzulegen.
Der Auftragnehmer haftet wegen zugesicherter Eigenschaften oder bei
Sach- oder Personenschäden nur, soweit er vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung ist in allen Fällen
beschränkt auf den entsprechenden Vertragsbestandteil und Anteil an der
Vertragslaufzeit, insbesondere in Fällen des Ausfalls bzw. der
Nicht-Verfügbarkeit oder des Verlustes von Diensten sowie
Funktionsstörungen derselben, von Namen oder zugesicherten Eigenschaften.
Mängel an kostenlosen Leistungen, wie z.B. der Nutzung von Nameservern
oder die vom Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer(n) vorgenommene
Verlängerung von Domains ohne schriftliche Aufforderung des Auftraggebers
bis 30 Tage vor Ablauf der Domain kann nicht zu Schadenersatz führen. Jede
registrierte Domain muss innerhalb von vier Wochen konnektiert werden, sonst
erfolgt die Löschung. Die Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich
hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Nameserver
bereitzustellen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen
eventueller Rechtsstreitigkeiten frei.
Bei höherer Gewalt ist der
Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist
nicht berechtigt, Ausfallzeiten zu berechnen, sofern diese nicht nachweislich
mehr als 5% des Betriebszeitraums umfassen. Aufrechnung oder Einbehalt von
Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen
möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, kostenlose Leistungen, wie
z.B. kostenlose Software-Bereitstellung zu reklamieren. Im Falle von Konkurs
oder Nicht-Erreichbarkeit eines Partnerproviders über mehrer Monate
hinweg, ist der Auftragnehmer zur Vermeidung der Dekonnektierung berechtigt,
die betroffenen Kunden weiter zu hosten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte
Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und
seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen,
dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B.
dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste
angeboten werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten
beruhen.
Der Auftraggeber darf durch die Internet-Präsenz, dort
eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse oder Inhalte
anderer Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen Inhalte
und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten
zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Auftraggeber darf seine
Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Auftraggeber
durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden
Verpflichtungen verspricht der Auftraggeber dem Auftragnehmer unter Ausschluss
der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in
Höhe von EUR 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro).
Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig
angemeldeten Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken-
u. wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen
Rechtsverletzungen. In gleicher Weise haftet der Auftraggeber für den
Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von Zugangskennungen u.
Passwörtern.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die
Internet-Präsenzen des Auftraggebers auf eventuelle
Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von
Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist
der Auftragnehmer berechtigt, den Tarif zu sperren. Der Auftragnehmer wird den
Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die dem Auftragnehmer von ihm
mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den
Auftragnehmer jeweils unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des
Auftragnehmers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
* Name und postalische
Anschrift des Auftraggebers,
* Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse
sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die
Domain,
* Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und
Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
* falls der Auftraggeber eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die
IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers
einschließlich der Namen dieser Server.
Der Auftraggeber hat in
seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen
Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Der Auftragnehmer
behält sich das Recht vor, für den Auftraggeber eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in
den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten
sind. Sollte der Auftraggeber über einen Zeitraum von 2 Monaten über
ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem
herunterladen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu
deaktivieren. Der Auftraggeber kann das betroffene E-Mail-Konto erneut
aktivieren.
E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich
für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist
insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz
für andere Dateien und Daten zu nutzen.
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten
erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Auftragnehmer
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass
unbefugten Dritten ein Passwort bekannt geworden ist. Sollten infolge
Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter
Leistungen des Auftraghemners nutzen, haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer
auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Auftraggeber wird darauf
hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der
Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die
auf den Servern des Auftragnehmers abgelegt sind, nicht auf diesen
sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Auftraggeber hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten des
Auftragnehmers oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software
durchzuführen. Der Auftraggeber testet im übrigen gründlich
jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten
Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt
auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der
Pflege vom Auftraghemner erhält. Der Auftraggeber wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der
Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen
kann.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne ausdrückliches
Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung
enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet
werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Auftraggeber die vorgenannte Pflicht, so
ist der Auftragnehmer berechtigt, den Tarif unverzüglich zu
sperren.
Alle im Zusammenhang mit dem Geschäftsverlauf
erforderlichen Mitteilungen kann der Auftragnehmer u.a. per E-Mail an die
Internet Adresse: postmaster@wunschdomain.de des Auftraggebers bzw. seines
Endkunden zustellen, wobei wunschdomain.de die erste vom Auftraggeber in
Auftrag gegebene Domain bedeutet.
Die aktuellen AGB unter
http://www.paff-infotec.de/deu/hostingagb.htm zum Download zur Verfügung.
Mitteilungen gelten mit dem Eingang auf der Adresse
postmaster@wunschdomain.de und der auf dieser Adresse hergestellten
Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an der der
Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Der Name dieser
E-Mail-Adresse und die Download-URL
(http://www.paff-infotec.de/deu/hostingagb.htm) kann zur Sicherstellung der
Kommunikation nicht geändert werden. Aufgrund der hohen
Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und Multimediabereich sowie der dadurch
laufend erforderlichen Anpassungen und Änderungen kann sich eine Anpassung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der
Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und
Änderungen im Einzelfall vorzunehmen. Bei Vertragsverlängerung von
befristeten Verträgen sowie bei unbefristeten Verträgen ist der
Auftraggeber verpflichtet, die jeweils neuen Geschäftsbedingungen (siehe
Übernahme unter Leistungen) unter
http://www.paff-infotec.de/deu/hostingagb.htm zu prüfen auch ohne dass ihm
diese ausdrücklich zugestellt würden und Widerspruch gegen die
Übernahme der aktualisierten Geschäftsbedingungen binnen zwei Wochen
schriftlich per Einschreiben/Rückschein anzuzeigen. Die Inanspruchnahme
von Leistungen nach einer Verlängerung gilt als Zustimmung zu den neuen
Geschäftsbedingungen und schließt Widerspruch aus.
Der
Auftraggeber bzw. seine Kunden tragen die Risiken vollautomatisierter
Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf ihre
Nutzerzugänge.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten,
dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch
CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird.
der Auftragnehmer ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht
gerecht werden, vom Zugriff durch den Auftraggeber oder durch Dritte
auszuschließen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich
von einer solchen Maßnahme informieren.
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, auf den beim Auftragnehmer abgelegten Präsenzen keine
Chats zu betreiben.
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis verzichten beide Vertragspartner zur Vermeidung von Kosten auf den ordentlichen Gerichtsweg zu Gunsten eines Schiedsgerichtes. Das Schiedsgericht wird durch die IHK Essen bestellt. Es gilt immer deutsches Recht, im Falle einer Anfechtung der Schiedsgerichtsklausel gilt der Gerichtsstand Essen.
Sollten einzelne der vorgenannten Bedingungen nicht wirksam sein, so
gelten die übrigen Bedingungen jedoch unverändert bzw.
sinngemäß weiter. Die unwirksam gewordenen Vertragteile sind durch
Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken.